Bußgeldkatalog: Verstoß gegen die Winterreifenpflicht
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte |
---|---|---|
Fahren ohne Winterreifen, obwohl die Witterungsverhältnisse dies erfordern | 60 | 1 |
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 80 | 1 |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 100 | 1 |
... mit Unfall | 120 | 1 |
Als Fahrzeughalter zugelassen oder angeordnet, dass das Fahrzeug ohne Winterreifen gefahren wird | 75 | 1 |
Kurz & Knapp: Vorschriften zu Winterreifen
In Deutschland besteht eine situative Winterreifenpflicht: Sie müssen aufgezogen werden , wenn die Straßenverhältnisse es erfordern. Das geht aus § 2 Abs. 3a StVO hervor.
Es empfiehlt sich die Winterreifen dann aufzuziehen, wenn die Temperaturen unter 7 °C fallen. Solche Temperaturen sind nicht nur im Winter, sondern auch im Herbst und zum Frühjahrsbeginn denkbar.
Winterreifen, die seit dem 1. Januar 2018 produziert wurden, müssen das Alpine-Symbol aufweisen, um zugelassen zu werden.
Bei Eis und Schnee sollten Sie auf Winterreifen nicht verzichten
Inhaltsverzeichnis
Wenn die Tage kürzer werden und die Temperaturen fallen, ist es für Autofahrer an der Zeit, die Winterreifen aufzuziehen.
Denn im Winter lassen Eis und Schnee die Straße zur Rutschbahn werden. Wer dann noch mit Sommerreifen unterwegs ist, kann hier schnell Probleme bekommen, auch rechtliche.
In Deutschland ist die Verwendung von Winterreifen oder wintertauglicher Ganzjahresreifen nämlich Pflicht – sowohl für Pkw- als auch für Bus– und Lkw-Fahrer.
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Die Winterreifenpflicht im Video erklärt
Wann müssen die Winterreifen aufgezogen werden?
Die Winterreifenpflicht ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Im § 2 Abs. 3a findet sich dazu folgender Wortlaut:
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet den allgemeinen Anforderungen an die Bereifung […] genügen.
Von einem konkreten Zeitpunkt, ab dem die Winterreifen aufzuziehen sind, ist hier jedoch nicht die Rede. Denn in Deutschland besteht eine sog. situative Winterreifenpflicht: Die richtige Zeit für den Reifenwechsel wird nicht vom Datum bestimmt, sondern von den Witterungs- und Straßenverhältnissen.
Ohne Winterreifen unterwegs: Mit diesen Konsequenzen müssen Sie rechnen
Wer trotz verschneiter Fahrbahn oder überfrierender Nässe keine geeigneten Winterreifen benutzt, verstößt gegen die StVO. Die oben stehende Bußgeldtabelle und die folgende Grafik zeigen, welche Strafen Ihnen drohen, sollten Sie dabei erwischt werden:
Dies sind jedoch nicht die einzigen Konsequenzen, mit denen Sie rechnen müssen. Denn sind Sie trotz winterlicher Verhältnisse ohne Winterreifen unterwegs und es kommt zu einem Unfall, verlieren Sie unter Umständen Ihren Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung kommt zwar in der Regel für Fremdschäden auf, kann aber Regressforderungen aufgrund von Obliegenheitsverletzungen an Sie stellen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung sich weigert, für die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug zu zahlen.
Selbst wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben, müssen Sie bei falscher Bereifung oftmals mit einer Mithaftung rechnen. In diesem Fall ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die entstandenen Schäden häufig nur zum Teil.
In diesen Ländern Europas besteht Winterreifenpflicht
Doch nicht nur in Deutschland können Autofahrer verpflichtet werden, Winterreifen aufzuziehen. Auch in anderen Teilen Europas ist dies möglich.
Damit Sie bei Ihrem Winterurlaub im Ausland keine unangenehme Überraschung erleben, geben wir an dieser Stelle eine Übersicht über alle europäischen Länder, in denen ebenfalls eine Winterreifenplicht gilt:
Land | Informationen zur Winterreifenpflicht |
---|---|
Bosnien-Herzegowina | 15.11. bis 15.4. |
Bulgarien | situative Winterreifenpflicht |
Estland | 1.12. bis 1.3. (je nach Witterung Änderungen möglich) |
Finnland | 1.12. bis 28.2. (in Lappland von Mitte Oktober bis Ende April) |
Frankreich | nur wenn durch Verkehrsschild angeordnet (z. B. im Gebirge) |
Island | 1.11. bis 15.4. (je nach Witterung Änderungen möglich) |
Italien | kann je nach Witterung auf bestimmten Strecken kurzfristig angeordnet werden; im Aosta-Tal vom 15.10. bis 15.4. (gilt nicht, wenn Schneeketten mitgeführt werden); in anderen Regionen durch Verkehrsschild angeordnet |
Lettland | 1.12. bis 1.3. |
Litauen | 10.11. bis 1.4. |
Luxemburg | situative Winterreifenpflicht |
Mazedonien | 15.11. bis 15.3. |
Montenegro | 15.11. bis 31.3. |
Norwegen | 15.11. bis 31.3. (gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t) |
Österreich | 1.11. bis 15.4. |
Serbien | 1.11. bis 1.4. (nur bei Eis und Schnee) |
Schweden | 1.12. bis 31.3 |
Slowakei | situative Winterreifenpflicht für Pkw, für Lkw generelle Winterreifenpflicht vom 15.11. bis 31.3. |
Slowenien | 15.11. bis 15.3. |
Tschechien | 1.11. bis 31.3. (bei geschlossener Eis- oder Schneedecke) oder wenn durch Verkehrsschild angeordnet |
Türkei | situative Winterreifenpflicht |
Ukraine | 1.11. bis 31.3. |
Ungarn | nur wenn durch Verkehrsschild angeordnet |
Darum gilt keine Winterreifenpflicht für Motorradfahrer
Der oben zitierte Paragraf zur Winterreifenpflicht spricht ausdrücklich von „Kraftfahrzeugen“. Im Normalfall schließt diese Formulierung auch Motorräder und andere Krafträder mit ein. Und tatsächlich waren auch Motorradfahrer zunächst betroffen, als die Winterreifenpflicht im Dezember 2010 in Deutschland eingeführt wurde.
Jedoch ergab sich schnell ein Problem: Das Gesetz sieht vor, dass die verwendeten Winterreifen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen. Bis heute gibt es jedoch keinen Hersteller, der solche Reifen für Motorräder anbietet, da die dafür erforderlichen Tests mit einem Kraftrad nicht durchzuführen sind.
Weil die einzige Alternative ein generelles Fahrverbot für einspurige Fahrzeuge im Winter war, hob der Gesetzgeber schließlich die Winterreifenpflicht für Krafträder in einer Verordnung auf. Es wurde angenommen, dass die schlechten Witterungsverhältnisse ohnehin die meisten Motorradfahrer davon abhalten würden, sich im Winter auf die Straße zu wagen.
Wie müssen Winterreifen gekennzeichnet sein?
Wenn Sie sich nach neuen Winterreifen umschauen, werden Ihnen vermutlich verschiedene Markierungen auf den Reifen auffallen.
Häufig taucht dabei die Abkürzung „M&S“, „M+S“ oder eine ähnliche Variation auf. Diese steht für „Matsch und Schnee“, allerdings sagt sie nur wenig über die Wintereigenschaften des Reifens aus. Denn dieses Symbol kann von jedem Hersteller benutzt werden, ohne dass irgendwelche Mindestanforderungen erfüllt sein müssen. Trotzdem dürfen Winterreifen mit diesem Symbol noch bis 30. September 2024 genutzt werden, sofern sie vor dem Jahr 2018 produziert wurden.
Neuere Winterreifen müssen hingegen seit dem 1. Januar 2018 das sog. „Alpine-Symbol“ aufweisen: ein Piktogramm eines Berges mit Schneeflocke. Dieses zeigt an, dass der Reifen die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.
Ganzjahresreifen statt Winterreifen
Möchten Sie sich den halbjährlichen Reifenwechsel sparen, können Sie über die Verwendung von Ganzjahresreifen nachdenken. Deren Hersteller versprechen optimale Haftung auf den Straßen bei jedem Wetter, indem sie die verschiedenen Profileigenschaften von Sommer- und Winterreifen kombinieren.
In der Realität stimmt dies jedoch in den meisten Fällen nur bedingt, denn im tief verschneiten Gebirge kommen Ganzjahresreifen nicht an ordentliche Winterreifen heran. Sind Sie allerdings hauptsächlich in der Stadt oder in schneefreien Regionen unterwegs, bieten Ganzjahresreifen tatsächlich eine gute Alternative.
Welche Profiltiefe müssen Winterreifen mindestens aufweisen?
§ 36 der StVZO legt fest, wie die Reifen von Kraftfahrzeugen beschaffen sein müssen, damit sie in Deutschland zugelassen werden. Demnach müssen sowohl Sommer- als auch Winterreifen eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen.
Aus Sicherheitsgründen wird jedoch oft geraten, Winterreifen mit einer Profiltiefe von weniger als 4 mm auszutauschen, da die Haftung des Reifens dann bereits abnimmt – zumindest bei nassen Straßen. Der Grund dafür ist, dass die Rillen im Profil nicht mehr ausreichend Platz bieten, um den Wasserfilm zu verdrängen. Die Winterreifen verlieren damit den Kontakt zur Fahrbahn und das Fahrzeug lässt sich schwerer lenken und bremsen.
Der richtige Reifendruck bei Winterreifen
Nicht nur die Profiltiefe hat Auswirkungen auf die Fahrsicherheit. Auch den Luftdruck Ihrer Winterreifen sollten Sie regelmäßig kontrollieren, denn rasche Temperaturstürze können besonders im Winter zu einem Druckverlust führen. Und dies wiederum hat einen erhöhten Verschleiß und Kraftstoffverbrauch sowie eine schlechtere Haftung der Winterreifen auf der Straße zur Folge.
Welches der optimale Luftdruck ist, hängt vom jeweiligen Reifenmodell ab und wird vom Hersteller mittels Luftdrucktabelle angegeben. Hierbei spielen auch das Fahrzeugmodell und die Beladung eine Rolle.
Sind starke Temperaturschwankungen und damit ein Druckverlust zu erwarten, empfiehlt es sich, die Winterreifen 0,2 bis 0,3 Bar mehr zu befüllen, als vom Hersteller angegeben wird. Denn ein zu hoher Reifendruck ist weniger bedenklich als ein zu niedriger.
Die Vorteile von Winterreifen
Aber was macht Winterreifen überhaupt aus, dass sie so viel besser mit den winterlichen Verhältnissen klarkommen?
Zum einen liegt das an ihrem Material. Die hier verwendete Gummimischung unterscheidet sich von jener, die zur Herstellung von Sommerreifen benutzt wird. Winterreifen sind so konzipiert, dass sie auch bei Temperaturen von weniger als 7 °C elastisch bleiben und nicht verhärten. Dadurch bietet das Material eine deutlich stärkere Haftung auf glatten Oberflächen.
Zum anderen weisen Winterreifen ein tieferes Profil auf als Sommerreifen und sind obendrein mit Lamellen ausgestattet. Dabei handelt es sich um feine Einschnitte in den Profilblöcken. Sie ermöglichen eine Verzahnung auf losem Untergrund, wie z. B. Schnee und Matsch.
Wie verändert sich der Bremsweg mit Winterreifen?
Bei verschneiten, vereisten oder nassen Straßen wird der Bremsweg unweigerlich länger. Doch welchen Unterschied machen hier die Winterreifen aus?
Dies wird regelmäßig getestet: von Reifenherstellern, Automobilclubs, Kfz-Verbänden, Verbraucherschützern etc.
In solchen Tests zeigte sich immer wieder die Überlegenheit von Winterreifen auf schneebedeckten Straßen:
- Bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h benötigt ein Pkw mit Winterreifen etwa 29 Meter, um abzubremsen. Ein Auto mit Sommerreifen hat bei gleicher Geschwindigkeit einen Bremsweg von rund 61 Metern. Das entspricht einer Verlängerung des Bremswegs mit Winterreifen um mehr als 110 Prozent.
- Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h wiederum beträgt der Bremsweg mit Winterreifen etwa 31 Meter, während ein Auto mit Sommerreifen nach ungefähr 62 Meter zum Stehen kommt. Damit ist der Bremsweg immer noch doppelt so lang wie beim Fahren mit Winterreifen.
Unter Testbedingungen, bei denen die Straße lediglich nass, aber nicht verschneit war und die Temperaturen unter 10 °C lagen, hatten die Winterreifen den Sommerreifen nicht ganz so viel voraus. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h verkürzten Erstere jedoch den Bremsweg immerhin noch von 69 auf 65 Meter.
Was sind runderneuerte Reifen?
Ein fabrikneuer Satz Winterreifen kostet in der Regel zwischen 200 und 500 Euro. Manch einer setzt deshalb lieber auf eine preisgünstigere Alternative und kauft sich runderneuerte Reifen. Diese wurden aufgrund ihres Alters bereits ausgemustert, aber mit einem neuen Profil versehen.
Optisch unterscheiden sich solche runderneuerten Winterreifen nicht von den fabrikneuen, sie weisen jedoch eine geringere Qualität auf: Das Reifengerüst ist instabiler, weshalb diese Reifen in eine niedrigere Geschwindigkeitsklasse einsortiert werden.
Runderneuerte Winterreifen sind anhand einer der folgenden Markierungen zu erkennen:
- R
- retread
- retreaded
- runderneuert
Mit dem Reifenwechsel sind Sie reif für den Winter
Es zeigt sich: Winterreifen sind nicht einfach nur eine Erfindung der Automobilindustrie, um den Fahrern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Denn selbst in Regionen, in denen eher selten Schnee fällt, haben sie ihre Daseinsberechtigung, da sie besser mit den niedrigen Temperaturen klarkommen als Sommerreifen.
Und sollte es doch einmal überraschend vom Himmel rieseln, sind Sie mit Winterreifen auf den Rädern bestens gefeit – sowohl vor Rutschpartien als auch vor Bußgeldern.
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