Kurz & Knapp: Winterreifenpflicht in der Schweiz
Winterreifen sind in der Schweiz keine Pflicht, werden aber bei entsprechenden Straßenverhältnissen dringend empfohlen.
Ja, die Profiltiefe von Winterreifen muss in der Schweiz mindestens 1,6 mm betragen.
Nein, die Verkehrsregeln sehen diese nicht vor. Allerdings kann eine solche streckenweise für Lkw bestehen.
Winterreifen erfüllen eine wichtige Funktion
Inhaltsverzeichnis
Bei Eis, Schnee und Glätte kann das Autofahren schnell zur ungewollten Rutschpartie werden. Winterreifen können dann Abhilfe schaffen. Denn diese weisen nicht nur ein tieferes Profil auf als Sommerreifen, ihre spezielle Gummimischung eignet sich auch besser für niedrige Temperaturen, sodass sie auch bei weniger als 7° C nicht aushärten. Beides verbessert die Lenk- und Bremseigenschaften eines Fahrzeugs im Winter enorm.
Da Winterreifen oder wintertaugliche Ganzjahresreifen die Sicherheit auf den Straßen bei winterlichen Verhältnissen enorm erhöhen, sind sie hierzulande Pflicht. Aber wie sieht das eigentlich bei unseren südlichen Nachbarn in der Schweiz aus? Müssen Sie für Ihren Skiurlaub in den Alpen einen Reifenwechsel vornehmen? Wir verraten Ihnen, ob eine Winterreifenpflicht in der Schweiz besteht.
Gilt in der Schweiz eine Winterreifenplicht?
Anders als in Deutschland und vielen anderen Ländern Europas sind Winterreifen tatsächlich keine Pflicht in der Schweiz – weder für Pkws noch für Lkws oder Busse. Gemäß Art. 31 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) muss ein Fahrzeugführer allerdings jederzeit in der Lage sein, sein Fahrzeug zu beherrschen. Das ist jedoch nur möglich, wenn dieses auch entsprechend betriebssicher ist. So kann es trotz nicht vorhandener Winterreifenpflicht in der Schweiz strafbar sein, bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs zu sein – denn ein Fahrzeug gilt in solch einem Fall eben nicht als betriebssicher.
Es wird Kraftfahrzeugfahrern deshalb empfohlen, bei entsprechenden Straßen- und Witterungsverhältnissen in der Schweiz Winterreifen aufzuziehen, selbst wenn es dazu keine gesetzliche Vorschrift gibt. Diese Empfehlung hat auch versicherungstechnische Gründe. Denn wenn Sie mit ungeeigneter Bereifung auf winterlichen Straßen unterwegs sind und in einen Unfall verwickelt werden, müssen Sie in der Regel mit einer Mithaftung rechnen, selbst wenn Sie nicht die Schuld tragen.
Mindestprofil von Winterreifen in der Schweiz
Zwar gibt es keine gesetzliche Winterreifenpflicht in der Schweiz, aber es gelten Vorschriften bezüglich der Profiltiefe von Reifen bei Kraftfahrzeugen. Wie in Deutschland auch beträgt die gesetzliche Mindestprofiltiefe in der Schweiz 1,6 mm – egal, ob es sich dabei um Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen handelt. Und genau wie hierzulande wird empfohlen, Reifen nur bis zu einer Profiltiefe von 4 mm zu benutzen, da deren Haftung bei einer geringeren Tiefe bereits deutlich abnimmt.
Wer Sommer- oder Winterreifen mit unzureichender Profiltiefe in der Schweiz verwendet, muss mit einer Busse von 100 Franken (etwa 88 Euro) rechnen. Zum Vergleich: In Deutschland kostet Sie ein Verstoß gegen die gesetzliche Mindestprofiltiefe 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Sind Schneeketten in der Schweiz Pflicht?
Ebenso wie es keine Winterreifenpflicht in der Schweiz gibt, sind auch Schneeketten dort nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nur auf Strecken, auf denen entsprechende Verkehrsschilder darauf hinweisen, gilt in der Schweiz eine Schneekettenpflicht. Diese kann sogar in den Sommermonaten bestehen, denn gerade in den Alpenregionen muss das ganze Jahr über mit Schneefall gerechnet werden.
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