Kurz & knapp: Wohnmobil parken
Nein. Handelt es sich zum Beispiel um ausgewiesene Pkw-Parkplätze (Zusatzzeichen 1010-58), so dürfen Sie das Wohnmobil dort nicht parken. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Campers unter 7,5 Tonnen, dürfen Sie das Fahrzeug auf der Straße parken. Zudem gibt es auch in einigen Orten einen extra ausgewiesenen Stellplatz fürs Wohnmobil. Solch einen Womo-Stellplatz können Sie auf der entsprechenden Anlage in aller Regel mieten.
Ja. Auf Ihrem eigenen Grundstück können Sie das Wohnmobil so lange parken, wie Sie möchten. Die Straßenverkehrsordnung gibt beim Parken vom Wohnmobil auf Privatgrundstücken keinerlei Einschränkungen vor.
Grundsätzlich können Sie mit einem Wohnmobil im Wohngebiet dauerhaft parken, sofern das Kfz über eine Zulassung verfügt. Eine zeitliche Beschränkung gibt es nur, wenn der Camper mehr als 7,5 Tonnen wiegt. Dann ist das Parken in Wohngebieten von 22 Uhr bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen verboten.
Grundsätzlich dürfen Sie immer im Wohnmobil übernachten, wenn es dazu dient, die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Sie dürfen das Wohnmobil dann überall dort parken, wo das nicht durch die StVO oder Verkehrszeichen verboten ist.
Im Video: Wo darf ich mein Wohnmobil abstellen?
Darf ein Wohnmobil im Wohngebiet parken?
Inhaltsverzeichnis
In vielen Städten gestaltet sich die Parkplatzsuche immer schwieriger, da immer mehr Parkraum verschwindet. Besonders knifflig wird es, wenn Sie ein Wohnmobil parken wollen. Dieses braucht natürlich entsprechend mehr Platz als ein Pkw.
Da es in der Regel keinen ausgewiesenen Wohnmobilparkplatz gibt, drängt sich die Frage auf, wo Sie Ihren Camper überhaupt abstellen dürfen. Grundsätzlich ist das überall da möglich, wo die StVO es nicht verbietet oder entsprechende Verkehrsschilder das Parken ausschließlich für Pkw vorsehen.
Es gelten also im Grund dieselben Regeln wie für das Abstellen von einem Pkw. Es ist zum Beispiel auch erlaubt, das Wohnmobil dauerhaft in einem Wohngebiet zu parken. Wichtig ist dabei natürlich, dass das Gefährt über eine Zulassung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr verfügt.
Das gilt allerdings nicht, wenn Ihr Wohnmobil eine zulässige Gesamtmasse über 7,5 Tonnen hat. Dann greift nämlich § 12 Absatz 3a Straßenverkehrsordnung (StVO):
Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
Gibt es einen Wohnmobilstellplatz?
In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, für ein paar Stunden in einem Wohnmobil zu schlafen, wenn dadurch die Fahrtüchtigkeit wiederhergestellt wird. Zu diesem Zweck dürfen Sie den Camper dann auch am Straßenrand parken.
Allerdings ist es nicht erlaubt, über mehrere Tage auf öffentlichen Straßen im Wohnwagen zu übernachten. Wer plant, mehrere Tage mit dem Wohnmobil am selben Ort zu sein und dort auch zu schlafen, der sollte sich einen Platz auf einem Campingplatz buchen.
Daneben gibt es auch andere kostenpflichtige Wohnmobilplätze, die von Privatpersonen betrieben werden.
Gut zu wissen: Durch das Verkehrszeichen 314 wird ein Parkplatz ausgewiesen. Befindet sich dort auch das Zusatzzeichen 1010-67 sind die Parkfläche ausschließlich für Wohnmobile reserviert.
Parken mit dem Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz: Welches Bußgeld droht?
Da wir nun geklärt haben, wo Sie einen Parkplatz für Ihr Wohnmobil nutzen dürfen, kommen wir nun zu möglichen Sanktionen, die ausgesprochen werden können, wenn Sie mit dem Wohnmobil Parkplätze blockieren, die ausschließlich für Pkw vorgesehen sind.
Wenn Sie dort unerlaubt das Wohnmobil abstellen, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro rechnen. Geht das Falschparken mit einer Behinderung einher oder geht mehr als drei Stunden, steigt die Geldbuße auf 15 bzw. 20 Euro. Der nachfolgenden Tabelle können Sie weitere Sanktionen entnehmen, die möglich sind, wenn Sie das Wohnmobil falsch parken:
Ordnungswidrigkeit | Geldbuße |
---|---|
Parken mit einem Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz | 10 € |
… mit Behinderung | 15 € |
… länger als drei Stunden | 20 € |
… länger als drei Stunden mit Behinderung | 30 € |
Parken mit einem Wohnmobil auf dem Gehweg, obwohl der Camper mehr als 2,8 Tonnen wiegt | 15 € |
… mit Behinderung | 25 € |
… länger als eine Stunde | 25 € |
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 30 € |
Parken mit einem Wohnmobil über 7,5 Tonnen im Wohngebiet, obwohl das zu dieser Zeit verboten war | 30 € |
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