FAQ: Zeugenfragebogen ignorieren
In aller Regel sind Zeugen verpflichtet, an der Aufklärung eines Verstoßes mitzuwirken, soweit es ihnen möglich ist. Doch unter Umständen besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht (Näheres dazu hier). Dann müssen Sie zumindest auf Fragen nicht antworten und können den Zeugenfragebogen unausgefüllt zurücksenden.
Kann eine Ordnungswidrigkeit aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Halters nicht aufgeklärt werden, kann diesem eine Fahrtenbuchauflage drohen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Zeugenfragebogen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten: Ignorieren erlaubt?
Verschickt die Bußgeldstelle nach der Begehung einer Ordnungswidrigkeit einen Zeugenfragebogen, so dient dies im Bußgeldverfahren zur Ermittlung des Tatfahrers. Zu diesem Zeitpunkt ist der Fahrer, der die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat, nämlich noch nicht bekannt. Durch die Zeugenbefragung soll die Identifizierung des zu Beschuldigenden ermöglicht werden, dem die Behörde dann den Bußgeldbescheid zustellen kann.
Den Zeugenfragebogen erhält dabei regelmäßig der Halter des Tatfahrzeugs, da davon auszugehen ist, dass dieser weiß, wer seinen Wagen zum Tatzeitpunkt genutzt hat. Doch dürfen Sie den Zeugenfragebogen eigentlich auch ignorieren oder müssen Sie den Tatfahrer benennen?
Inhaltsverzeichnis
Erklärung im Video: Das ist ein Zeugenfragebogen
Zeugenfragebogen ignoriert: Fahrtenbuchauflage kann drohen
Wenn Sie einen Zeugenfragebogen ignorieren, kann es passieren, dass die für das Bußgeldverfahren zuständige Behörde Ihnen kostenpflichtig auferlegt, für mindestens sechs Monate ein Fahrtenbuch zu führen. Sie kann die Fahrtenbuchauflage machen, wenn u. a. durch die fehlende Mitwirkung des Fahrzeughalters eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit nicht geahndet und der Fahrer nicht ausfindig gemacht werden kann. Dies ist etwa nach einem qualifizierten Rotlichtverstoß oder einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung denkbar.
In einem Fahrtenbuch ist jede Fahrt, die mit dem betroffenen Wagen erfolgt, zu dokumentieren, inklusive der jeweiligen Fahrer. Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen müssen, dies jedoch nicht oder nicht ordnungsgemäß tun, kann ein Bußgeld von 100 Euro drohen.
Wann besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht?
Aufgrund einer möglichen Fahrtenbuchauflage sollten der Betroffene einen Zeugenfragebogen nicht einfach ignorieren. Stattdessen können Sie das Schriftstück unter Umständen sogar ohne weitere Angaben mit Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht zurückschicken. Eine entsprechende Belehrung ist in jedem Zeugenfragebogen aufgeführt. Aus ihr geht dabei auch hervor, dass – soweit kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht – Zeugen zur Mitwirkung verpflichtet sind.
Doch wem gegenüber haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht? Dies ergibt sich aus § 52 Strafprozessordnung (StPO). Demnach haben Sie dann ein Zeugnisverweigerungsrecht und können das Ausfüllen vom Zeugenfragebogen ignorieren, wenn Sie eine der folgenden Personen bezichtigen müssten:
- Ihren/Ihre Verlobte/n
- Ihren (geschiedenen) Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner
- eine in gerader Linie verwandte oder verschwägerte Person
- eine in einer Seitenlinie verwandte Person
- eine in Seitenlinie verschwägerten Person bis zum zweiten Grad
Wurde eine der genannten Personen geblitzt? Den Zeugenfragebogen ignorieren sollten Sie dennoch nicht. Sie können stattdessen aber darauf verzichten, Angaben im Zeugenfragebogen zu machen und diesen unausgefüllt zurückschicken.
Willi F meint
25. September 2022 at 14:03
Mir liegt ein Zeugenfragebogen vor wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km nach Toleransabzug auf der Autobahn. Den Wagen hatte ich zu dem Zeitpunkt verliehen an unsere Enkelin. Gefahren hat das Fahrzeug jedoch eine männliche Person, die mir nicht bekannt ist und meine Enkelin ist nicht bereit den Namen zu benennen. Bin ich verpflichtet, im Zeugenfragebogen den Namen meiner Enkelin anzugeben oder reicht es, wenn ich angebe, daß ich das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt an einen Angehörigen verliehen habe. Aus dem Foto ist klar ersichtlich, daß ich aufgrund des Alters der Fahrer nicht gewesen bin.
Es wäre nett, wenn ich von Ihnen zu diesem Sachverhalt eine Antwort erhalten würde.