Kurz & knapp: Das Zeugnisverweigerungsrecht
Nein, Gesetzgeber und Polizei unterscheiden zwischen dem Zeugnisverweigerungsrecht und dem Aussageverweigerungsrecht.
Sie können die Aussage verweigern, um sich selbst nicht zu belasten. Vom Zeugnisverweigerungsrecht können Sie Gebrauch machen, wenn Sie Angehörige nicht belasten möchten. Diese Option besteht auch beim Zeugenfragebogen.
Nein, in der Regel können dies nur Angehörige des Beschuldigten und bestimmte Berufsgruppen (z. B. Anwälte für Verkehrsrecht).
Zeugnisverweigerungsrecht im Straßenverkehr
Für welche Personen gilt das Zeugnisverweigerungsrecht und darf auch der Verlobte davon Gebrauch machen? In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr dazu.
Auch im Straßenverkehr gibt es das Zeugnisverweigerungsrecht. Sollten Sie also von der Polizei angehalten werden, können Sie schweigen. Sind Sie beispielsweise gestoppt worden, weil Sie zu schnell gefahren sind, so müssen Sie dazu keine Stellung gegenüber der Polizei beziehen. Auch beispielsweise ein verwandter Beifahrer, welcher dann Zeuge ist, kann die Aussagen verweigern.
Ihnen geht in Folge dessen ein Anhörungsbogen zu und Sie werden darum gebeten eine Stellungnahme abzugeben. Diesem Anhörungsbogen können Sie auch die Anschuldigungen, welche gegen Sie erhoben werden, nachlesen. Bis der Anhörungsbogen in Ihrem Briefkasten liegt, können allerdings bis zu drei Monate vergehen.
Machen Sie also beispielweise von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung Gebrauch, so müssen Sie keine Angaben darüber machen, wer Ihr Auto zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist. Auch zum Ablauf der Tat und Sachverhalt müssen Sie nichts sagen. Lediglich Angaben zu Ihrer Person müssen Sie vervollständigen.
Inhaltsverzeichnis
Video: Informationen zum Zeugnisverweigerungsrecht
Zeugnisverweigerungsrecht: StPO und ZPO
Das Zeugnisverweigerungsrecht ist im deutschen Gesetz an zwei Stellen verankert: In der StPO (Strafprozessordnung) und in der ZPO (Zivilprozessordnung).
Haben Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begangen und dafür einen Bußgeldbescheid erhalten, gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nach StPO. In der ZPO ist das zivilrechtliche Zeugnisverweigerungsrecht erklärt.
Aussageverweigerungsrecht und Zeugnisverweigerungsrecht
Die Gesetzgebung macht zwischen dem Aussageverweigerungsrecht und Zeugnisverweigerungsrecht einen Unterschied:
- Beim Zeugnisverweigerungsrecht geht es, wie der Begriff schon sagt, um Zeugen. Hier ist es möglich, dass eine von der Tat betroffene Person vor Gericht auf ihre Aussage über sich oder eine andere Person verzichtet. So kann also auch ein Zeuge bei Gericht schweigen.
- Beim Aussageverweigerungsrecht hat die beschuldigte Person das Recht zu schweigen, da die Aussagen sie möglicherweise belasten.
§ 52 der Strafprozessordnung (StPO)
Der § 52 der StPO regelt das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen und listet alle Personen auf, welche die Möglichkeit haben das Zeugnisverweigerungsrecht zu nutzen:
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt
1. der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;
2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.
Quelle: § 52 StPO
Darüber hinaus dürfen Minderjährige, welche eine mangelnde Verstandsreife aufweisen, psychisch krank oder eine geistige oder seelische Behinderung haben, das Recht zu schweigen. Sie müssen nur aussagen, wenn sie dazu bereit sind und der gesetzliche Vertreter dem zustimmt.
Ein Anwalt kann Hilfestellung beim Zeugnisverweigerungsrecht leisten und den oben genannten Zeugen vor einer Anhörung Auskunft geben, wie sie sich verhalten sollten.
§ 53 der Strafprozessordnung (StPO)
Der § 53 der StPO regelt das Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen. Durch diesen Paragrafen haben Zeugen, welche mit dem Beschuldigten oder dem Sachverhalt in einem beruflichen Kontakt standen oder durch den Beruf mit der Tat verknüpft sind, das Recht zu schweigen. Hierzu zählen:
- Ärzte, die in Verbindung mit ihrer Schweigepflicht stehen
- Geistliche, die als Seelsorger fungiert haben
- Apotheker
- Anwälte
- Journalisten
- Psychotherapeuten
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