FAQ: Zeugnisverweigerungsrecht im Blitzer-Verfahren
Ein Zeuge muss keine Aussage tätigen, wenn er dadurch eine ihm nahestehende Person einer Tat bezichtigen müsste. Auf welchen Personenkreis sich dieses Zeugnisverweigerungsrecht genau bezieht, erfahren Sie hier.
Kann die Behörde den Tatfahrer nicht ausfindig machen und eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit so nicht ahnden, kann sie gegenüber dem Halter ein Fahrtenbuch zur Auflage machen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Einen Überblick über die wesentlichen Unterschiede zwischen den drei Schweigerechten finden Sie in dieser Infografik.
Es hat geblitzt: Wer hat ein Zeugnisverweigerungsrecht?
Hat ein Blitzer einen Verkehrssünder erfasst, kann der beschuldigte Fahrer nicht immer sofort identifiziert werden. Ist unklar, wer der Tatfahrer war, versendet die zuständige Bußgeldstelle in der Regel einen Zeugenfragebogen im Blitzer-Verfahren. Ein Zeugnisverweigerungsrecht hat der empfangende Fahrzeughalter, dem dieser regelmäßig zugeht, dann aber nicht in jedem Fall.
Nur wenn der Halter ein Mitglied einer bestimmten Personengruppe der Tat bezichtigen müsste, kann er die Zeugenaussage verweigern. Aber wann kann der Halter vom Zeugnisverweigerungsrecht im Blitzer-Verfahren Gebrauch machen?
Inhaltsverzeichnis
Worin unterscheiden sich Zeugnisverweigerungsrecht – Auskunftsverweigerungsrecht – Aussageverweigerungsrecht?
Die folgende Infografik stellt alle drei Begriffe nebeneinander und klärt, welche Unterschiede zwischen den einzelnen im Bußgeldverfahren denkbaren Schweigerechten bestehen:
Sohn, Tochter, Bruder … bei diesen Betroffenen dürfen Sie schweigen
Bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten kommen bezüglich des Zeugnisverweigerungsrechts die Regelungen aus § 52 Strafprozessordnung (StPO) zur Anwendung (vgl. § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz, OWiG). Demnach besteht seitens des Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht bei Blitzer-Verfahren, in denen folgende Personen Beschuldigte wären:
- Verlobte/r des Zeugen
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner des Zeugen (auch nach der Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft)
- Personen, die in gerader Linie mit dem Zeugen verwandt oder verschwägert sind
- Personen, die in der Seitenlinie mit dem Zeugen verwandt sind
- Personen, die in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad mit dem Zeugen verschwägert sind
Wurde also z. B. Ihr Sohn geblitzt, besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Hat der Blitzer ein Bild geschossen, kann die Polizei im Zweifel zwar dennoch ausmachen, dass es sich um Ihren Sohn handelt (z. B. durch Vorortbefragung), Sie sind aber nicht verpflichtet, bei der Ermittlung gegen ihn zu helfen. Sie müssen ihn also nicht beschuldigen, die erfasste Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
Besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht, sind Zeugen in der Regel verpflichtet, bei den polizeilichen Ermittlungen zum Tatfahrer zu helfen. Sollten Sie sich widerrechtlich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und dies später entdeckt werden, können Ihnen nach § 70 StPO folgende Konsequenzen drohen:
- Auferlegung der aufgrund der Weigerung verursachten Kosten
- Verhängung eines Ordnungsgeldes (bei Zahlungsunfähigkeit auch Ordnungshaft)
- Erzwingungshaft bis zu sechs Wochen (um ein Zeugnis zu erzwingen)
Auch eine Fahrtenbuchauflage ist möglich
Wenn Sie auf Grundlage von einem bestehenden Zeugnisverweigerungsrecht die auf Blitzerfoto oder anderen Beweismaterialien abgebildete Person nicht identifizieren, droht Ihnen in der Regel kein direkter Nachteil.
Allerdings kann es vorkommen, dass die Behörden gegen den Halter eine Fahrtenbuchauflage verhängen. Dies kommt häufig dann infrage, wenn durch die fehlende Mitwirkung des Halters eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit nicht aufzudecken, der Täter also nicht ausfindig zu machen war.
Also: Auch wenn Sie berechtigterweise von einem Zeugnisverweigerungsrecht im Blitzer-Verfahren Gebrauch machen, kann Ihnen als Fahrzeughalter ein Nachteil entstehen. Eine Fahrtenbuchauflage ist verpflichtend zu erfüllen. Sie währt in der Regel etwa sechs Monate. Bei Missachtung der Pflicht, kann Ihnen ein Bußgeld ab 100 Euro drohen.
Kommentar hinterlassen