Bußgelder – Falsche Straßenbenutzung mit dem Fahrrad
Verstoß | Bußgeld (€) |
---|---|
Ausgeschilderten Radweg nicht benutzt | 20.- |
... mit Behinderung | 25.- |
... mit Gefährdung | 30.- |
... mit Unfallfolge | 35.- |
Den Radweg in falscher Fahrtrichtung befahren | 20.- |
... mit Behinderung | 25.- |
... mit Gefährdung | 30.- |
... mit Unfallfolge | 35.- |
Unerlaubt auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone gefahren | 55.- |
... mit Behinderung | 70.- |
... mit Gefährdung | 80.- |
... mit Unfallfolge | 100.- |
Nebeneinanderfahren mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 20.- |
... mit Gefährdung | 25.- |
... mit Unfallfolge | 30.- |
Kurz & Knapp: Fürs Fahrrad gilt die StVO
Auch auf dem Fahrrad ist die StVO zu beachten. Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden gemäß dem Bußgeldkatalog sanktioniert.
Mit dem Fahrrad ist die Straßenbenutzung gesetzlich vorgeschrieben. Sind keine amtlich ausgewiesenen Radwege vorhanden, müssen Radler auf die Straße. Das Fahren auf dem Bürgersteig ist nur erlaubt, wenn Kinder unter acht Jahren begleitet werden.
Wird etwa der Radweg oder die Straße in falscher Richtung befahren, fallen Bußgelder zwischen 20 und 30 Euro an. Die ordnungswidrige Nutzung des Gehwegs schlägt mit 15 bis 30 Euro zu Buche. Weitere Sanktionen finden Sie in unserer Bußgeldtabelle.
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Welche Verkehrsregeln fürs Fahrrad?
Als Verkehrsteilnehmer müssen sich auch Radfahrer an bestimmte Regelungen halten. Das Verkehrsrecht soll verkehrserziehend wirken und alle Fahrer dazu bringen, sich angemessen und rücksichtsvoll zu bewegen.
Ein Fehlverhalten wird bestraft – durch Bußgelder, Punkte in Flensburg oder gar durch Fahrverbot und Entzug des Führerscheins! So gelten auch beim Fahren mit dem Fahrrad Regeln im Verkehr, deren Missachtungen zu Ahndungen führen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt fürs Fahrrad allgemeine und auch bestimmte Regelungen vor.
Ist es erlaubt, freihändig Fahrrad zu fahren? Und was passiert bei Verstößen mit dem Fahrrad laut Straßenverkehrsordnung? Folgender Artikel erläutert, welche Regeln für Fahrrad auf der Straße gelten und welche Strafen laut Bußgeldkatalog 2024 drohen.
Inhaltsverzeichnis
Das sind die Verkehrsregeln für Radfahrer laut StVO
In der Straßenlandschaft befinden sich Verkehrszeichen nur fürs Fahrrad. Verkehrsregeln werden auf diesem Wege für die Radfahrer sichtbar.
Doch die Zeichen dienen nicht nur der Orientierung der Fahrradfahrer – oft handelt es sich um Gebote: verbindliche Regeln für Radfahrer.
Fahrradfahrer müssen Radwege benutzen, wenn diese als solche ausgeschildert sind. Fahren sie trotz Zeichen auf der Kfz-Fahrbahn, drohen Bußgelder ab 20 Euro!
Die Kennzeichnung als Fahrradwege erfolgt durch entsprechende Verkehrsschilder. Ein Rad (weiß) vor blauem Grund ist stilisiert auf diesen zu sehen – manchmal auch in Kombination mit Fußgängerzeichen (Zeichen 237, 240 oder 241).
Manchmal sind die Wege nicht durch ein Verkehrsschild fürs Fahrrad ausgewiesen, sondern durch Piktogramme am Boden oder sie sind ganz unbeschildert. In diesem Fall besteht für Sie als Radfahrer keine Pflicht gemäß StVO, auf dem Weg zu fahren – es handelt sicher also eher um eine Empfehlung.
Die StVO bestimmt zwar das Gebot, Radwege zu benutzen sofern diese gekennzeichnet sind – allerdings ist dies nicht gültig, wenn der Weg zugeparkt, kaputt oder anderweitig versperrt ist. Zudem müssen Radfahrer auch auf Radwegen möglichst rechts fahren – sind mehrere Fahrspuren aufgezeichnet, ist die rechte Fahrbahn zu wählen.
Radfahren auf dem Gehweg: Ist das erlaubt?
Viele Radler fühlen sich auf der Straße unsicher, da sie sich in unmittelbarer Nähe von Pkw und Lkw bewegen müssen. Sind keine Radwege vorhanden, weichen sie gerne auf den Fußgängerweg aus. Dies ist in den meisten Fällen allerdings verboten: Nur Kinder dürfen mit dem Fahrrad auf den Gehweg.
Laut StVO ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg für Kinder unter acht Jahren grundsätzlich Pflicht, wenn kein Radweg oder Seitenstreifen vorhanden ist. Für ältere Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Benutzung des Fußgängerwegs optional.
Erwachsene müssen hingegen die Fahrbahn benutzen. Zudem ist das Rechtsfahrgebot grundsätzlich zu befolgen. Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Video:
Fürs Fahrradfahren auf dem Gehweg fällt ein Bußgeld zwischen 15 Euro und 30 Euro an.
Es mag zuerst widersprüchlich erscheinen: Radler sind auf der Straße für Autofahrer besser sichtbar. Ist das Fahrrad korrekt beleuchtet, kann es auf der Fahrbahn schon von weitem gesehen werden. Taucht das Rad allerdings plötzlich seitlich von einem Radweg aus auf, sind viele Autofahrer nicht darauf vorbereitet.
Falsche Straßenbenutzung: Bußgelder sind die Folge
Die Verkehrsregeln für Fahrradfahrer sind verbindlich: Bei Verstößen folgen Strafen gemäß dem Bußgeldkatalog 2024. Radler stellen einerseits eine kleinere Gefahr für den Verkehr dar, als etwa ein Auto oder Lkw. Radfahrer sind deutlich kleiner, leichter und durch die fehlende Motorisierung langsamer bzw. weniger kraftvoll.
Dennoch kann ein Fehlverhalten zu drastischen Folgen führen: Ein unvorsichtige Fahrweise mit dem Rad zwingt gefährlichere Verkehrsteilnehmer zu Ausweichmanövern. Diese können schnell zum Unfall führen.
Aus diesem Grund sieht die StVO Bußgelder für verkehrssündige Radfahrer vor – etwa, wenn Sie das Verkehrszeichen 240 missachten. Eine falsche Straßenbenutzung kann zwischen fünf Euro (freihändig fahren) und 35 Euro (als „Geisterfahrer“ auf dem Radweg unterwegs, mit Unfallfolge) kosten. In der Regel gibt es keine Punkte in Flensburg.
Rechnen Sie selbst mithilfe unseres kostenlosen Bußgeldrechners aus, welche Konsequenzen drohen:
Helmut G meint
3. Juni 2022 at 15:53
Es gibt Wege die mittels Kennzeichen zwischen Fussgängern und Radfahrern zu teilen sind. Es gibt keine optische Teilung des Weges. Wie schnell darf ein Radler fahren?
A Merz meint
31. Oktober 2021 at 20:05
Ich wäre dafür, dass mehr Ordnungshüter unterwegs sind, um die Fahrradfahrer zu verwarnen, den meiner Frau, ist es, schon mehrfach passiert, dass sie gefährdet wurde von rücksichtslose Radfahrer.
Heute hat sie Probleme mit einem knie das verletzt ist und nicht mehr geheilt werden kann wegen einem rücksichtslosen Radfahrer der meinte ohne licht und zu schnell zu fahren. Deswegen wäre es angebracht mehr Ordnungshüter auf den wegzubringen, den die ganzen bußgeldstrafen bringen nichts wenn niemand kontrolliert.
MFG.A.Merz